Dr. Lena Kühnbach
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Berufs­recht

Die freien Berufe wie Notare, Ärzte, Psychotherapeuten, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater u. a. genießen besondere Freiheiten, wie die Gewerbesteuerfreiheit und die berufsständische Altersvorsorge, unterliegen aber auch besonderen berufsrechtlichen Pflichten und Zulassungsregelungen (Zulassung, Approbation, Eintragung in die Architektenrolle etc.). Gerät dieser Umstand in Vergessenheit, kann das zu bösen Überraschungen führen. Typischerweise wird der Freiberufler an seinen besonderen Stand spätestens dann erinnert, wenn ein berufsrechtliches Disziplinarverfahren oder ein Verfahren auf Entzug seiner Zulassung oder Approbation eingeleitet wird. Meist geht ein Strafverfahren voran. Erfolgt die Strafverteidigung nicht mit Blick auf die möglichen berufsrechtlichen Konsequenzen, kann das den Freiberufler teuer zu stehen kommen. Das böse Erwachen folgt oft erst, wenn es schon (fast) zu spät ist. Deshalb begleite ich Freiberufler in solchen Verfahren von Anfang an in Kooperation mit Strafverteidigern und habe dadurch schon die eine oder andere Approbation oder Zulassung gerettet.

Auch Gewerbetreibende unterliegen einer Regulierung und Überwachung, das gilt in besonderem Maße für zulassungs- bzw. erlaubnispflichtige Gewerbe. Aber auch wer ein nicht erlaubnispflichtiges Gewerbe betreibt, muss Gewähr für die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit bieten. Bestehen hieran Zweifel, droht eine Gewerbeuntersagung.