Wissenschaftsrecht
Forschung, Wissenschaft und wissenschaftliche Lehre genießen den besonderen Schutz des Grundgesetzes. Sie finden in der Regel an Hochschulen, daneben auch an anderen Wissenschaftseinrichtungen statt.
Hochschulen sind wissenschaftliche Selbstverwaltungskörperschaften mit eigenem Satzungsrecht, zugleich aber auch staatliche Einrichtungen und Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes. Sie beschäftigen Personal, bilden aus und kooperieren in vielfältiger Weise mit der Wirtschaft. Sie stehen deshalb in komplexen, oft mehrseitigen Rechtsbeziehungen sowohl öffentlich-rechtlicher als auch zivilrechtlicher Natur. Das diese Rechtsbeziehungen regelnde Hochschulrecht ist eine schwierige Spezialmaterie, in der sich nur wenige Rechtsberater auskennen. Ganz gleich, ob es um Prüfungsordnungen, die Anerkennung von Prüfungsleistungen, Exmatrikulationen, die Aberkennung akademischer Grade und Titel, Gleichstellungsfragen, Fragen der Eingruppierung, Befristungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das Professorendienstrecht, Leistungsbezüge, Hochschulsatzungen wie Evaluationssatzungen oder das körperschaftliche Organisationsrecht geht: Ich berate und vertrete seit über 15 Jahren Hochschulen in all diesen Bereichen. Nur im Einzelfall übernehme ich auch die Vertretung privater Interessen.
Auch mit der Sonderstellung der Chefärzte und ihrem Privatliquidationsrecht, das regelmäßig in Chefarztverträgen geregelt wird, bin ich vertraut.